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Betreuung

Neben der Nachlasspflege gibt es in unserem Dienstleistungsangebot ein weiteres Aufgabengebiet: die rechtliche Betreuung.

Die rechtliche Betreuung bietet volljährigen Menschen, die sich nicht mehr selber versorgen können Unterstützung und Schutz durch einen bestellten Betreuer.

Der Betreuer wird vom Gericht bestellt und steht unter gerichtlicher Aufsicht.

Die rechtliche Betreuung umfasst keine pflegerische, soziale oder gesundheitliche Betreuung.

Die rechtliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend für die Betreuten, wenn sie diese nicht mehr selbst vornehmen können.

Die Betreuerbestellung ist u.a. in § 1896 BGB geregelt.

 

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht ist im BGB und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit geregelt. Dabei gelten u.a. folgende Maßstäbe:

  • Grundsatz der privaten vor der öffentlichen Fürsorge.
  • Die Betreuung soll auf das Notwendigste der Fürsorge beschränkt sein.
  • Die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des Betreuten und deren Achtung durch den Betreuer.
  • Die Integration geistig oder seelisch beeinträchtigter oder psychisch erkrankter Menschen in unsere Gesellschaft.

Das Ziel der gemeinsamen Arbeit soll ein möglichst hohes Maß des Betreuten an selbstbestimmtem, eigenverantwortlichen und individuellem Handelns durch die Unterstützung seines Betreuers sein.

 

Zu betreuende Personen

Tatsächlich kann jede Person - egal ob jung oder alt - in eine Situation kommen, in der er betreuungsrechtliche Unterstützung benötigt.

Der Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung steigt stetig. Laut Statistischem Bundesamt lebten Ende 2018 ca. 83 Millionen Menschen in Deutschland. Davon waren fast 18 Millionen Menschen über 65 Jahre alt. Das sind über 21% der Bevölkerung.

Auch bei einem jüngeren Menschen kann das Risiko bestehen, psychisch und/oder physisch zu erkranken und deshalb seine Angelegenheiten nicht mehr selber bewältigen zu können.

 

Vertrauen

Bei meiner Arbeit stehen das persönliche Vertrauensverhältnis und die individuelle Leistungserbringung im Vordergrund.

Dem zu betreuenden Menschen gleichberechtigt zu begegnen, die individuelle Beratung und die Zeit für ein ausführliches Gespräch prägen mein Handeln.